Lei-Q Leipzig Querschnittverein

Der Hang zur Selbstbestimmung, Lebensfreude, sportlicher Begeisterung,
Ehrgeiz sich neuen Herausforderungen zu stellen, Spaß an Aktivität und gesellschaftlichem Engagement, der Perspektivenwechsel….all dies ist die Grundlage für gemeinsame Ziele und Aktionen.

Daraus ist vor Jahren in einem kleinen Kreis von Querschnittgelähmten, Therapeuten und Bekannten der Gedanke geboren, unser gesamtes derzeitiges Wissen zu bündeln und etwas „daraus zu machen“. All die Erfahrungen, die man sammelt, wenn einem eine Querschnittlähmung widerfährt. Und man das Leben dann oftmals aus einer anderen Perspektive wahrnehmen muss, weil man auf den Rollstuhl angewiesen ist, bzw. den Alltag mit einem Handicap bestreiten muss. Nach der Klinik ist vor dem Leben.

  • Was ist der Schlüssel für Lebensqualität, Lifestyle, Selbstbestimmung?
  • Was erwarte ich eigentlich vom Leben?
PHILOSOPHIE

Das Leben mit einer Querschnittlähmung, vor allem wenn sie durch ein Trauma eingetreten ist, verlangt viel von den Betroffenen ab. Wir stellen uns Tag für Tag dem Leben als Mensch mit einer Behinderung, dies erfordert oft ein bischen mehr Energie, Geduld, Zeit, aber es bedeutet nicht den Verzicht auf Lebensqualität, Lifestyle, Kultur, Selbstständigkeit und Unabhängigkeit.

Sport spielt dabei eine sehr große Rolle, um nicht nur körperlich fit zu werden und zu bleiben, sondern auch um wieder Anschluss zu finden in der Gesellschaft, sein Körpergefühl und Vertrauen in seinen Körper zurück zu gewinnen, Selbstvertrauen aufzubauen.

Querschnittgelähmte, wobei darunter einige ehemalige Leistungssportler sind, haben sich mit Therapeuten und Freunden zusammengetan. Und sich die Aufgabe gestellt, ihre eigenen Erfahrungen zu reflektieren und weiterzugeben. Dabei geht es vor allem darum, den doch oft steinigen Weg nach der Entlassung aus der Rehabilitationsklinik, den wir alle oftmals allein gehen mussten, für „Frischverletzte“ Querschnittgelähmte zu erleichtern. Und darum Hilfe und Erfahrung anzubieten. Im Sinne von Hilfe zur Selbsthilfe.

Zum Anderen wollen wir aber auch vermitteln, dass ein Leben mit Querschnittlähmung nicht bedeutet, sich von Lebensqualität und Lebensfreude verabschieden zu müssen. Wir wollen unter anderem vermitteln, dass Sport einen beträchtlichen Beitrag leisten kann zu Lebensfreude, Gesunderhaltung, Selbstbestimmung und gesellschaftlichen Akzeptanz.

Ein lebendiges Netzwerk wollen wir sein.

Aber nicht nur das. Wir wollen gesellschaftliches Engagement, d.h. die Umsetzung des § 9 und § 19 der 2006 von Deutschland unterzeichneten UN-Menschenrechtskonvention in Leipzig für Menschen mit einer Querschnittlähmung umsetzten helfen! Inklusion bedeutet die gleichberechtigte Teilhabe am Leben und nicht die umwegige!

Kurz Gesagt: Unserer Stadt auf die Sprünge helfen, den Menschen mit einer Querschnittlähmung zurück ins Leben helfen. Dazu ist ein barrierefreies Umfeld in der Stadt in der man lebt eine Voraussetzung.

Gesellschaftliches Engagement in Leipzig haben wir uns auf die Fahnen geschrieben.

Aus der Taufe sind wir gehoben, doch nun müssen wir uns zunächst strukturieren und uns auf ein gutes konzeptionell ausgereiftes Fundament stellen. Schritt für Schritt werden wir dann hoffentlich wachsen und vielleicht bald für Akzente in Leipzig sorgen.

weitere Infos unter: www.lei-q.de

Stiftung Rückenwind

Als eine Initiative von selbst Betroffenen, von beruflich Erfahrenen, von Freunden und von Gönnern soll die Stiftung Rückenwind beim gegenwärtigen Stand und den Zukunftsperspektiven der Rehabilitation in der Bundesrepublik Deutschland sowie im vereinten Europa ihren spezifischen Beitrag zur Integration der genannten Menschen leisten. Wir setzen uns für eine ganzheitliche Rehabilitation von Querschnittgelähmten und für eine nahtlose interdisziplinäre Zusammenarbeit vom Schädigungseintritt bis zur Rückkehr ins Leben ein. Verzögerungen und mangelnder Informationsaustausch dürfen nicht zu unnötigen und zusätzlichen Verlusten an Motivation und Lebensmut führen!

Wir verwenden die Mittel der Stiftung sowie das Engagement und die Spenden der Helfer direkt für eine moderne und auf den einzelnen Menschen abgestimmte Wiedereingliederung.RÜCKENWIND bietet Beratung und Entscheidungshilfe in der Orientierung bei technischen Hilfen, bei der Alltagsbewältigung, zur Partnerschaft und Mobilität, in der Freizeit und nicht zuletzt bei der Auseinandersetzung mit den Fragen der Erwerbstätigkeit. Wir verfolgen auch das Ziel, Arbeitsmöglichkeiten für Querschnittgelähmte zu schaffen.

Die Nutzung aller Ressourcen ist noch lange nicht erschöpft ! Ich bitte deshalb alle, die vom Schicksal eines schwer verletzten Menschen berührt worden sind oder sich in diese Perspektive versetzen können, um ihre Hilfe in finanzieller, sachlicher oder persönlicher Form und durch die Mitgliedschaft im Freundes- und Gönnerkreis.

An dieser Stelle sei auch der herzliche Dank an alle Initiatoren und Helfer ausgesprochen, die sich im Frühjahr 2000 zusammengefunden haben, um die Idee der Stiftung ins Leben zu rufen.

Dr. med. Hans-Peter Pätzug Ehrenvorvorsitzender der Stiftung RÜCKENWIND - Hilfe für Querschnittgelähmte -

Initiatoren

An dieser Stelle sei der herzliche Dank an alle Initiatoren und Helfer ausgesprochen, die sich im Frühjahr 2000 zusammengefunden haben, um die Idee der Stiftung ins Leben zu rufen.

Die Initatoren der Stiftung und des Vereins RÜCKENWIND - Hilfe für Querschnittgelähmte - stellen sich mit Ihrem persönlichen Motiv vor:

  • Dr. med. Frank Berthold : "Durch meine Arbeit weiß ich um die Defizite - RÜCKENWIND soll Lücken schließen - dabei will ich helfen."
  • Jörg Bachmann, Steuerfachgehilfe: "Als selbst Betroffener möchte ich meine Erfahrungen einbringen."
  • Ludwig Heinze, Pflegedienstleiter: "Weil ich seit 20 Jahren mit querschnittgelähmten Menschen arbeite, sehe ich mein ehrenamtliches Engagement als neue persönliche Herausforderung."
  • Andrea und Frank Hofmann: "Als Eltern im Rollstuhl eine Familie gründen - darüber gibt es viel zu erzählen."
  • Carola Scholz, Architektin: "Behinderung kann auch eine Chance sein."
  • Lothar Eichhorn, Altenpfleger: " Querschnittgelähmte brauchen Helfer, Nachbarn und Freunde."
  • Cornelia Schiebe, Psychologin: "Gemeinsam neue Wege und Beweglichkeit finden."
Satzung

Prämbel Aus dem Wunsch heraus,

  • die Situation von Menschen mit einer Querschnittlähmung und mit vergleichbar schweren Verletzungs- und Erkrankungsfolgen zu verbessern sowie
  • auch die Not ihrer Angehörigen zu lindern und dabei besonders
  • eine auf zwischenmenschlicher Anteilnahme und
  • auf ganzheitlicher Rehabilitation basierende
  • Hilfe zur Selbsthilfe zu vermitteln,

errichten wir in Dresden die nachfolgend beschriebene Stiftung.

Als eine Initiative von selbst Betroffenen, von beruflich Erfahrenen, von Freunden und von Gönnern soll sie beim gegenwärtigen Stand und den Zukunftsperspektiven der Rehabilitation in der Bundesrepublik Deutschland sowie im vereinten Europa ihren spezifischen Beitrag zur Integration der genannten Menschen leisten.

STIFTUNGSGESCHÄFT

  1. In unserer Eigenschaft als Vorstand des Freundes- und Gönnerkreises RÜCKENWIND, Verein zur Unterstützung Querschnittgelähmter e.V. mit Sitz in Dresden ( VR 3714 des Amtsgerichtes Dresden ), errichten wir hiermit eine gemeinnützige, rechtsfähige Stiftung des privaten Rechts unter dem Namen:"Stiftung RÜCKENWIND - Hilfe für Querschnittgelähmte" - mit Sitz in Dresden".
  2. Die Stiftung verfolgt den in der anliegenden Satzung - die im übrigen Bestandteil dieses Stiftungsgeschäftes ist - festgelegten Zweck.
  3. Der durch uns vertretene eingetragene Verein stattet die Stiftung mit einem Anfangsvermögen in Höhe von DM 50.000.- (in Worten Deutsche Mark fünfzig tausend) aus. Es ist beabsichtigt, das Stiftungsvermögen durch Zustiftungen und Spenden weiter aufzustocken.
  4. Die Organe der Stiftung sind zunächst der Vorstand und der Beirat. Die Einzelheiten regelt die anliegende Stiftungssatzung. Als Stifter berufen wir als ersten Vorstand folgende Personen:
    • Dr. med. Hans-Peter Pätzug, Vorstandsvorsitzender
    • Dipl.-Psych. Cornelia Schiebe, Stellvertretende Vorsitzende und
    • Ludwig Heinze, Stellvertretender Vorsitzender

    und folgende Personen (in alphabetischer Reihenfolge) als ersten Beirat:
    • Dr. med. Frank Berthold
    • Lothar Eichhorn
    • Elke Jannasch
    • Frank Schaffrath
    • Carola Scholz


Dresden, den 01.07.2000

Frank Schaffrath
Vorsitzender
     Carola Scholz
Stellvertretende Vorsitzende
     Lothar Eichhorn
Stellvertretender Vorsitzender

Satzung § 1
Name, Sitz, Rechtsform

  1. Die Stiftung führt den Namen "Stiftung RÜCKENWIND - Hilfe für Querschnittgelähmte mit Sitz in Dresden."
  2. Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des Bürgerlichen Rechts.
  3. Sie hat ihren Sitz in Dresden.

§ 2
Stiftungszweck

  1. Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
  2. Die Stiftung ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
    1. Stiftungszwecke sind:
      1. die Förderung und Unterstützung von Menschen mit einer Querschnittlähmung .
        Dieser Stiftungszweck kann insbesondere erfüllt werden durch:
        • den Aufbau von Einrichtungen für Querschnittgelähmte , Schaffung von Hilfsdiensten und die unmittelbare Durchführung oder Unterstützung von Sportveranstaltungen,
        • die materielle Unterstützung für die Behandlung und Rehabilitation Querschnittgelähmter und für Behinderte mit vergleichbar umfassenden Anforderungen an die Rehabilitation,
        • die persönliche Beratung von Menschen mit Querschnittlähmung,
        • die Unterstützung von Querschnittgelähmten bei der Wiedereingliederung in das Berufsleben,
        • die Förderung der Aus- und Weiterbildung von Personen für die Betreuung von Querschnittgelähmten in Kliniken oder sonstigen Einrichtungen, zu Hause oder am Arbeitsplatz,
        • die Information der Öffentlichkeit über Querschnittlähmungen und ihre Folgen, um so zum Abbau von Vorurteilen und Barrieren zwischen Behinderten und Nicht-Behinderten beizutragen,
        • Pflege internationaler Beziehungen zwischen Behindertengruppen,
        • die Vernetzung von Initiativen gleicher Zielrichtungen.
      2. die Förderung von Wissenschaft und Forschung auf dem Gebiet der Paraplegiologie .
        Dieser Stiftungszweck kann insbesondere erfüllt werden durch:
        • die Vergabe von Forschungsaufträgen,
        • die Beteiligung an Forschungsvorhaben,
        • die Dokumentation und internationale Verbreitung neuester Forschungsergebnisse,
        • die Vergabe von Stipendien,
        • Reisekosten-Zuschüsse für die Teilnahme an Fachkongressen, anderen wissenschaftlichen Lehrveranstaltungen und Forschungsvorhaben im In- und Ausland,
        • Zuschüsse zu Sachaufwendungen (medizinische Gerätschaften oder sonstige technische Ausrüstungen, wissenschaftliche Literatur, Arbeitsmaterialien, Schreib- und Druckkosten etc.).
        Die in 2.1.1 und 2.1.2 genannten Beispiele zur Zweckverwirklichung sind nicht abschließend. Die Stiftung kann vielmehr alle Maßnahmen ergreifen, die geeignet sind, die Stiftungszwecke nachhaltig zu verwirklichen. Die Stiftung ist in ihrem Wirkungsbereich räumlich nicht begrenzt.
  3. Über die Vergabe von Stiftungsmitteln entscheidet der Vorstand der Stiftung. Näheres ergibt sich aus den Richtlinien für die Vergabe von Stiftungsmitteln.
  4. Ein Rechtsanspruch auf die Zuwendung von Stiftungsmitteln besteht nicht.

§ 3
Stiftungsvermögen

  1. Das Vermögen der Stiftung ist in seinem Bestand ungeschmälert zu erhalten. Ein Rückgriff auf die Substanz des Stiftungsvermögens ist nur mit vorheriger Zustimmung der Aufsichtsbehörde zulässig, wenn der Stifterwille anders nicht zu verwirklichen und der Bestand der Stiftung für angemessene Zeit gewährleistet ist.
  2. Zur Substanz des Stiftungsvermögens i.S. von Absatz 1 gehören nicht wiederkehrende Leistungen, es sei denn, daß der Zuwender der Leistungen etwas anderes bestimmt hat.
  3. Das Vermögen der Stiftung kann durch Zustiftungen der Stifter oder Dritter erhöht werden.

§ 4
Erträgnisse des Stiftungsvermögens

  1. Die verfügbaren Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.
  2. Niemand darf durch Verwaltungsausgaben,. Leistungen oder Zuwendungen, die mit dem Stiftungszweck nicht zu vereinbaren sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
  3. Auf Beschluß des Vorstandes kann die Stiftung freie Rücklagen bis zur Höhe des in der Abgabenordnung vorgesehenen Höchstsatzes bilden.

§ 5
Stiftungsorgane

  1. Organe der Stiftung sind der Vorstand und der Stiftungsbeirat.
  2. Die Mitglieder der Stiftungsorgane üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Das Nähere ergibt sich aus den Richtlinien für die Entschädigung der Mitglieder der Stiftungsorgane.

§ 6
Vorstand

  1. Der Vorstand besteht aus 3, höchstens 5 natürlichen Personen und wird auf die Dauer von 5 Jahren vom Stiftungsbeirat berufen, wobei die Mehrzahl der Vorstandsmitglieder dem Freundes- und Gönnerkreis RÜCKENWIND - Verein zur Unterstützung Querschnittgelähmter e.V. - angehören muß.
  2. Wiederberufungen sind zulässig. Nach Ablauf seiner Amtsdauer führt der amtierende Vorstand die Geschäfte bis zur Berufung des neuen Vorstandes fort.
  3. Die Mitglieder des Vorstandes können vor Ablauf ihrer Amtszeit vom Stiftungsbeirat aus wichtigem Grunde abberufen werden. Die Vorstandsmitglieder haben das Recht, jederzeit ohne Angabe von Gründen aus dem Vorstand auszuscheiden.
  4. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes vor Ablauf der 5-jährigen Amtsdauer aus seinem Amt aus, wird für den Rest der Amtsdauer ein Ersatzmitglied berufen.
  5. Der Vorstand wählt aus seiner Mitte einen Vorstandsvorsitzenden und zwei stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden auf die Dauer von 5 Jahren.
  6. Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung.

§ 7
Aufgaben des Vorstandes

  1. Der Vorstand verwaltet die Stiftung; ihm obliegen insbesondere:
    1. die Verwaltung des Stiftungsvermögens,
    2. die Vergabe der Erträgnisse des Stiftungsvermögens,
    3. die Kontrolle der von der Stiftung geförderten Vorhaben,
    4. erforderlichenfalls die Bestellung eines Geschäftsführers, die Festsetzung seiner Vergütung und die Überwachung seiner Geschäftsführung.
  2. Für die laufenden Geschäfte können ein Geschäftsführer und dritte Personen angestellt sowie Beratungsgremien berufen werden.
    Mitglieder des Vorstandes und des Stiftungsbeirates können nicht Angestellte der Stiftung sein. Die Mitglieder des Vorstandes dürfen nicht zugleich dem Stiftungsbeirat angehören.
  3. Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich mit mindestens 2 seiner Mitglieder.

§ 8
Beschlußfassung des Vorstandes

  1. Der Vorstand faßt seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Er ist beschlußfähig, wenn die Mehrheit seiner Mitglieder anwesend ist. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorstandsvorsitzenden den Ausschlag.
  2. Bei Beschlußfassung im schriftlichen Umlaufverfahren ist die Zustimmung der Mehrheit aller Mitglieder des Vorstandes erforderlich.
  3. Der Vorstand ist beschlußfähig, wenn nach ordnungsgemäßer Ladung die Mehrheit seiner Mitglieder anwesend ist.
  4. Schriftliche, telegrafische oder fernmündliche Beschlußfassungen des Vorstandes sind zulässig, wenn kein Mitglied des Vorstandes diesem Verfahren widerspricht.
  5. Der Vorstand wird vom Vorstandsvorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden unter Einhaltung einer Ladungsfrist von 14 Tagen schriftlich zu einer Sitzung einberufen. Ladungsfehler gelten als geheilt, wenn kein Vorstandsmitglied sie rügt. Der Vorstand soll pro Geschäftsjahr mindestens zu einer Sitzung einberufen werden.

§ 9
Geschäftsführer

Der Geschäftsführer führt die laufenden Geschäfte nach den in der Geschäftsordnung festgelegten Richtlinien. Er ist dem Vorstand verantwortlich und an dessen Weisungen gebunden.

§ 10
Stiftungsbeirat

  1. Der Stiftungsbeirat besteht aus 5, höchstens 7 Personen. Es soll sich dabei um Personen handeln, die entweder selbst von einer Querschnittlähmung betroffen sind oder nach ihrem Beruf oder ihrer Ausbildung für das Beiratsamt besonders geeignet erscheinen.
  2. Die Mitglieder des Beirates werden vom Freundes- und Gönnerkreises RÜCKENWIND, Verein zur Unterstützung Querschnittgelähmter e.V., für eine Dauer von 5 Jahren berufen und ggf. aus wichtigem Grund abberufen. Sie bestellen aus ihrer Mitte auf die Dauer von 5 Jahren einen Beiratsvorsitzenden und einen stellvertretenden Beiratsvorsitzenden. Wiederbestellungen sind zulässig. Die Mitglieder des Stiftungsbeirates dürfen nicht zugleich Mitglieder des Stiftungsvorstandes sein.
  3. Der Beirat hat den Vorstand zu beraten.
  4. Die Mitglieder des Beirates sind zu den Vorstandssitzungen einzuladen und zu allen Tagesordnungspunkten anzuhören.
  5. Die Mitglieder des Beirates üben ihr Amt ehrenamtlich aus.
  6. Scheidet ein Mitglied des Stiftungsbeirates aus, bestellt der Beirat ein neues Mitglied dazu.

§ 11
Aufgaben des Stiftungsbeirates

Der Stiftungsbeirat hat folgende Aufgaben:

  1. Berufung und Abberufung des Stiftungsvorstandes
  2. Beratung des Vorstandes und ggf. des Geschäftsführers,
  3. Erlaß einer Geschäftsordnung für die Tätigkeit des Stiftungsbeirates,
  4. Erlaß von Richtlinien für die Vergabe von Stiftungsmitteln,
  5. Erlaß von Richtlinien für die Entschädigung der Mitglieder des Stiftungsvorstandes und des Stiftungsbeirates,
  6. Beschlußfassung über Genehmigungsanträge an die Aufsichtsbehörde auf Satzungsänderungen, Aufhebung (Auflösung) der Stiftung und Zusammenlegung der Stiftung mit einer oder mehreren anderen Stiftungen.

§ 12
Beschlußfassung des Stiftungsbeirates

  1. Der Stiftungsbeirat faßt seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Er ist beschlußfähig, wenn mindestens 4 seiner Mitglieder anwesend sind. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Sitzungsleiters den Ausschlag.
  2. Bei Beschlußfassung im schriftlichen Umlaufverfahren ist die Zustimmung der Mehrheit aller Mitglieder des Stiftungsbeirates erforderlich.

§ 13
Geschäftsführung

  1. Bei der Verwaltung und Anlage des Stiftungsvermögens ist die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes zu beachten.
  2. Der Vorstand und der Stiftungsbeirat sind vom Vorsitzenden oder vom Stellvertretenden Vorsitzenden zu Sitzungen einzuberufen, so oft dies zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung erforderlich erscheint, mindestens jedoch einmal im Jahr. Der Vorstand und der Stiftungsbeirat sind außerdem einzuberufen, wenn mindestens ein Drittel ihrer Mitglieder dies verlangt. Der Stiftungsbeirat kann die Einberufung einer Vorstandssitzung verlangen.
  3. Der Vorstand erstellt innerhalb von 5 Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres einen Jahresbericht und eine Jahresrechnung. Die Jahresrechnung ist durch einen Prüfer, der nicht Mitglied des Vorstandes oder des Stiftungsbeirates ist, zu überprüfen. Der Prüfungsbericht des Prüfers und der Geschäftsbericht des Vorstandes sind dem Stiftungsbeirat vorzulegen.
  4. Die Jahresrechnung mit dem Prüfbericht des Rechnungsprüfers, ein Tätigkeitsbericht sowie eine Vermögensaufstellung sind innerhalb von 5 Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres an die Aufsichtsbehörde einzureichen.

§ 14
Stiftungsaufsicht

Die Stiftung unterliegt der staatlichen Aufsicht nach Maßgabe jeweils geltenden Stiftungsrechts.

§ 15
Aufhebung der Stiftung, Zusammenlegung, Änderung der Satzung

  1. Anträge auf Aufhebung der Stiftung, die Zusammenlegung mit einer anderen Stiftung und die Änderung des Stiftungszweckes sind bei wesentlicher Änderung der Verhältnisse oder dann, wenn die Fortführung der Stiftung bzw. die Verfolgung des Stiftungszweckes nicht mehr sinnvoll erscheint, zulässig.
  2. Für eine Entscheidung nach Abs. 1 ist die Zustimmung von mindestens 2/3 der Mitglieder des Vorstandes und von mindestens 2/3 der Mitglieder des Stiftungsbeirates erforderlich.
  3. Satzungsänderungen bedürfen der Zustimmung des zuständigen Finanzamtes.

§ 16
Anfallberechtigung

Im Falle der Aufhebung (Auflösung) der Stiftung oder bei Wegfall des gemeinnützigen Zweckes fällt deren Vermögen an den Freundes- und Gönnerkreis RÜCKENWIND, Verein zur Unterstützung Querschnittgelähmter e.V. mit Sitz in Dresden, der es unmittelbar und ausschließlich für Zwecke nach § 2 dieser Satzung oder für andere gemeinnützige und mildtätige Zwecke zu verwenden hat.

Vorstand
  • Vorsitzender : Thomas Mischer
  • Stellv. Vors.: Michaela Schlett

 

Spendeninformationen

Unterstützen Sie bitte die Arbeit der
Stiftung RÜCKENWIND
durch Spenden und Zustiftung!*

Ich bitte alle, die vom Schicksal eines schwer verletzten Menschen berührt worden sind oder sich in diese Perspektive versetzen können, um ihre Hilfe in finanzieller, sachlicher oder persönlicher Form und durch die Mitgliedschaft im Freundes- und Gönnerkreis.
Dr. med. Hans-Peter Pätzug
ehrenvorsitzender der Stiftung RÜCKENWIND - Hilfe für Querschnittgelähmte

Ihre Spenden und Zustiftungen können Sie unter folgender Bankverbindung tätigen. Bitte kontaktieren Sie vorher unseren Vorstandsvorsitzenden der Stiftung Rückenwind Thomas Mischker
Für jede Unterstützung werden wir Ihnen ein Zertifikat ausstellen.

Konto der Stiftung RÜCKENWIND
bei der Dresdner Volksbank Raiffeisenbank,
Kto.-Nr. 319682 1006, BLZ 850 900 00.